Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Durch die veränderten Druckverhältnisse in der Tiefe sind beim Tauchen mit Pressluftatemgeräten luftgefüllte Hohlräume wie Mittelohr und Nasennebenhöhlen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt. Bei Erkrankungen in diesen Bereichen kann dies zu erheblichen Problemen führen und die Tauchtauglichkeit stark beeinträchtigen.

Aus diesen Gründen wird von Tauchverbänden und seriösen Tauchschulen eine Untersuchung der Tauchtauglichkeit gefordert und sollte immer durchgeführt werden.

Wie oft sollte eine tauchärztliche Untersuchung durchgeführt werden?

  • vor Beginn des Tauchsports
  • bis zum 39. Lebensjahr alle 3 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr jährlich

Die Untersuchung der Tauchtauglichkeit umfasst:

  • mikroskopische Untersuchung der Trommelfelle
  • Messung der Trommelfellbeweglichkeit und des Mittelohrdruckes
  • eine Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Lupenlaryngoskop
  • die endoskopische Untersuchung der Nase und der Nasennebenhöhlen
  • sonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen
  • Ruhe-EKG/ggf. Belastungs-EKG
  • Lungenfunktionsuntersuchung

Sämtliche der vorgenannten Untersuchungen können wir Ihnen in unserer Praxis anbieten. Insbesondere die beim Tauchen stark beanspruchten Organe im HNO-Bereich können nur vom HNO-Arzt untersucht werden.

Als offiziell zertifizierter und gelisteter Taucharzt legen wir für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung die Leitlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) zugrunde.

Von den meisten gesetzlichen und auch privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für diese Untersuchungen nicht übernommen. Grundlage bei der Rechnungsstellung für diese individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ist daher die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).