Individuelle Gesundheits­leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stellen derzeit eines der umfangreichsten Angebote an medizinischen Leistungen weltweit zur Verfügung. Für Vertragsärzte gilt vor dem Gesetzgeber der im Sozialgesetzbuch ausgegebene Grundsatz der Wirtschaftlichkeit jeder Therapie.

Eine Behandlung hat daher "ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich" zu sein. Im Regelfall hat dieser Grundsatz keinen Einfluss auf die Güte Ihrer Behandlung. Nicht immer bildet dieses Leistungsspektrum allerdings die für Sie wünschenswerten optimalen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten ab. Um Ihnen dennoch entsprechende Leistungen anbieten zu können, haben Sie als gesetzlich versicherter Patient die Option der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen.

Diese werden auch als IGeL bezeichnet. Nach Abwägen der möglichen Optionen kann auf Wunsch eine solche Leistung erbracht werden. Im Vorfeld wird dann mit Ihnen ein entsprechender Behandlungsvertrag abgeschlossen und Sie erhalten eine separate Rechnung. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei diesen Behandlungsverträgen sind Ärzte verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung durch die gesetzlichen Kassen ausgeschlossen ist. Für mehr Informationen klicken Sie auf den entsprechenden Eintrag.