Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

IN ALLER KÜRZE

  • Unsere Praxis in Frohnau darf nur privatversicherte Patienten und Selbstzahler behandeln.
  • Gesetzlich versicherte Patienten haben dennoch die Möglichkeit sich selbst oder ihre Kinder untersuchen zu lassen.
  • Hierzu ist eine Vereinbarung mit der Krankenkasse notwendig, um die Kostenerstattung zu gewährleisten.

Liebe Patienten, liebe Eltern,

wie Sie wissen, dürfen wir in unserer Praxis in Berlin-Frohnau nur Privatversicherte oder Selbstzahler als Patienten und behandeln. Als gesetzlich versicherte/r Patientin/Patient besteht allerdings auch für Sie und Ihre Kinder die Möglichkeit, sich bei uns untersuchen zu lassen.
Dazu ist es erforderlich, mit Ihrer Krankenkasse zu vereinbaren, dass Sie für unsere Behandlung die Option der „Kostenerstattung“ wählen. In diesem Fall stellen wir Ihnen eine Privatrechnung aus.
Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen ggf. die Kosten für medizinische Leistungen, die sie zu tragen hätte, wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte beim Arzt vorlegen würden. Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst.

Sozialgesetzbuch SGB V § 13 Kostenerstattung (2)

Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattungen wählen. Hierüber haben Sie Ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistungen in Kenntnis zu setzen. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistungen darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. Die Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu fragen, wenn es von Ihrer Seite weiteren Informationsbedarf gibt.